Häufig gestellte Fragen / FAQ,s

                                                   Bürgerinformation 

    Umgang mit aufgefundenen Tieren (tot oder verletzt)

Zusammengestellt durch die Natur- und Vogelschutzgruppe Wöllstadt auf Grundlage praktischer

Erfahrungen sowie öffentlich verfügbarer Informationen.

Immer wieder werden Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder unseres Vereins gefragt, wie bei tot oder

verletzt aufgefundenen Tieren zu verfahren ist. Die folgenden Hinweise sollen eine Orientierung für häufig

vorkommende Situationen geben. Je nach Tierart können unterschiedliche Stellen zuständig sein.

Außerhalb der Gemarkung Wöllstadt wird empfohlen, sich an das zuständige Ordnungsamt oder die

Polizei der jeweiligen Kommune zu wenden.

Landtiere

Tot aufgefundene Tiere

Biber – Empfehlung: Forstamt Nidda (Biberbeauftragter) informieren.

Jagdbares Wild (z. B. Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hase) – In der Regel sollte der zuständige

Jagdpächter informiert werden.

Nicht jagdbare Wildtiere – Möglichkeit: Ordnungsamt Wöllstadt informieren.

Bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren – zusätzlich Polizei verständigen.

Lebende oder verletzte Landtiere

Biber – Empfehlung: Forstamt Nidda informieren.

Jagdbares Wild – Empfehlung: zuständigen Jagdpächter informieren.

Nicht jagdbare Wildtiere – Möglichkeit: Tierheim oder Wildtierhilfe kontaktieren, alternativ

Ordnungsamt Wöllstadt informieren.

Bei Verletzungen durch Verkehrsunfälle – zusätzlich Polizei verständigen.

Vögel

Tot aufgefundene Vögel

Wasservögel (z. B. Enten, Gänse, Schwäne, Reiher) sowie Störche sollten nicht berührt oder

aufgenommen werden.

Bei Wasservögeln kann ein Zusammenhang mit der Geflügelpest (Vogelgrippe) bestehen. Empfehlung:

Fundort notieren und Meldung an das Ordnungsamt Wöllstadt.

Informationen zur Geflügelpest in Hessen:

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest

Greifvögel (z. B. Bussard, Habicht, Falke, Eulen): Fundort festhalten und Ordnungsamt Wöllstadt

informieren.

Singvögel (z. B. Amsel, Drossel, Fink oder Star): Fundort festhalten, Vogel ggf. vergraben oder alternativ

Ordnungsamt Wöllstadt informieren.

Lebende oder verletzte Vögel

Wenn keine sichtbaren Verletzungen erkennbar sind, kann zunächst etwas abgewartet werden. Häufig

sind Vögel nur erschöpft oder kurzzeitig benommen und fliegen nach einer Ruhepause wieder weiter.

Gegebenenfalls Wasser bereitstellen.

Abstand halten.

Tier möglichst nicht anfassen.

Wasservögel und Störche: Nicht berühren. Fundort festhalten und Ordnungsamt Wöllstadt informieren.

Greifvögel: Möglichkeit Falkner, Tierheim oder Wildvogelhilfe kontaktieren, alternativ Ordnungsamt

Wöllstadt informieren.

Singvögel: Bei Gefahr (z. B. Katzen) vorsichtig sichern, z. B. in Karton mit Luftlöchern. Anschließend

Tierheim oder Wildvogelhilfe kontaktieren oder Ordnungsamt Wöllstadt informieren.

Beschädigte oder defekte Nistkästen

Auf Privatgrundstücken – Eigentümer informieren.

Auf öffentlichen Flächen mit Kennzeichnung (z. B. NW 01 oder OW 01) – Natur- und

   Vogelschutzgruppe per E-Mail informieren.

Ohne Kennzeichnung – Fundort festhalten und Ordnungsamt Wöllstadt informieren.

Wichtiger Hinweis

Diese Information dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung für Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt

keine verbindliche behördliche Anweisung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In

Zweifelsfällen wird empfohlen, sich an die zuständigen Behörden ( Polizei ) oder Fachstellen ( Ordnungsamt ) zu wenden.

Im Notfall gilt: Ruhe bewahren und situationsabhängig handeln.

Stand: März 2026

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Eine Offizielle Allgemeinverfügung  zur Geflügelpest findet Ihr auf der homepage des Wetteraukreises  :

https://wetteraukreis.de/fileadmin/1_Aktuelles/amtsblatt/2026/Allgemeinverfuegung_Gefluegelpest_-_Anordnung_Sperr-_und_UEberwachungszone.pdf




                                                                         Welche Nistkästen ?  Auswahl für den Garten  

Nistkästentypen
Nistkästentypen

28 Millimeter : geeignet für Kleinmeisen (Blau-, Sumpf-, Tannen- und Haubenmeisen), alle anderen Vögel sind zu groß für das Einflugloch.

32 Millimeter :  geeignet für Kohl-, auch Blaumeisen, sowie Kleiber, Halsband- und Trauerschnäpper, Feld- und Haussperling.  

Halbhöhle :  geeignet für den Hausrotschwanz , Bachstelze, Rotkehlchen und Grauschnäpper

Welcher Ort ist für Nistkästen ideal ?                                                                                                                          Hängen Sie die Nistkästen so auf , dass das Einflugloch weder zur Wetterseite (Westen) zeigt , noch sollte der Kasten längere Zeit der prallen Sonne ausgesetzt sein (Süden). Eine Ausrichtung nach Osten oder Südosten ist deshalb ideal. Hat man mehrere Nistkästen zum installieren , sollte da ein Mindestabstand von ca. 3 Metern zum nächsten Nistkasten eingehalten werden. Wichtig: Regenwasser darf nicht in den Kasten dringen, sonst könnte der Vogelnachwuchs im schlimmsten Fall ertrinken!

Wie hoch hängt man die Nistkästen ?                                                                                                                          Die Nistkästen für Singvögel werden , Katzen- und Mardersicher , in Gärten und Grünflächen in etwa zwei bis max. drei Metern mit freien Anflugsmöglichkeiten für die Tiere aufgehängt. Dies erleichtert außerdem ihre Kontrolle und Reinigung.

Wie befestigt man die Nistkästen ?

Die Nisthöhlen werden in der Regel an einem Baum oder Pfahl im Garten angebracht. Bei der Installation am Baum verwendet man Nägel aus Aluminium, denn sie schaden dem Baum nicht. Halbhöhlen für Hausrotschwänze kann man z.B. auch unter der Terrasse / Dachvorsprung etc, installieren. Dies ist besonders für Kinder interessant wenn Sie die Aktivitäten der Vögel beobachten können.

Soll man zufüttern - wie und Wann  ?                                                                                                                                Eine Futterstelle ( Meisenringe , Meisenknödel , Futterspender , Futterhäuschen etc,)  zu errichten und zu pflegen ist besonders im Winter und vor allem in den ,,Hungermonaten ,, Ende Februar und den März für die Gartenvögel wichtig. Dabei ist darauf zu achten , daß die Futterstelle , Katzensicher, und das Futter  trocken bleibt. Wenn möglich auch einen Art Auffangbehälter für , runtergeworfenes Futter , unter Futterspender und Futterhäuschen stellen , denn Vogelfutter ist auch Nagerfutter. Besonders Mäuse und deren große Verwandten , die Ratten,  kann das auf dem bodenliegende Vogelfutter anlocken. Auch in den Sommermonaten kann ,,Zufütterung,, nicht schaden. 

Wie Pflege ich den Nistkasten ?                                                                                                                                   Im allgemeinen genügt es, den Nistkasten mit einem kleinen Handbesen oder einer Spachtel auszufegen. Vor der Reinigung begutachten Sie den Inhalt des Kastens um festzustellen ob gebrütet wurde oder nicht. Benutzen Sie zum reinigen einen Mund-Nasenschutz und Handschuhe . Achten Sie auch die Windrichtung, damit Ihnen und möglichen Zuschauern kein Staub etc,  ins Gesicht fliegt. Die Reinigung erfolgt in der Regel im Herbst , so ab Ende Oktober - Mitte November geschehen . Die ist wichtig , damit sich Parasiten wie Milben , Flöhe und manche Zecken dort nicht über Winter einnisten können.  Bei guter Pflege hält ein Nistkasten mehrere Jahre.

Auch hier in einem Youtubebeitrag des NDR,s bekommt man entsprechende Info über Nistkästen. https://www.youtube.com/watch?v=Zk95Q2Wr8wg



 

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